Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2023

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Tags: research

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Beitragsfreie Familienversicherung

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn das Einkommen des betroffenen Ehepartner 485 Euro nicht übersteigt (ein siebtel der Bezugsgröße).

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 in der Rentenversicherung beträgt 40.463 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 in der Rentenversicherung beträgt 43.142 Euro. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2023 steigt auf 3.395 Euro monatlich (West) und auf 3290 Euro monatlich (Ost) .

Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige

Aus der Bezugsgröße läßt sich die Mindestbemessungsgröße für Selbstständige mit niedrigem Einkommen ableiten. Die Formel: Mindesbemessungsgrundlage=(Bezugsgröße/90)x30.

Für das Jahr 2023 ergibt sich damit als Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige (3395/90)x30=1131,67 Euro.

Beitragsberechnung bei privat versichertem Ehegatten

Höchstgrenze des zu berücksichtigenden Einkommens des privat versicherten Ehepartners oder Lebenspartners bei der Beitragsberechnung des gesetzlich Versicherten (Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze): 2493,75 Euro.

Beitragsfreie Familienversicherung

Im Jahr 2023 lag die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 485 Euro monatlich. krankenkassen.de Diese Grenze entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Für Angehörige, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben, lag die Einkommensgrenze bei 505 Euro monatlich. Bitte beachten Sie, dass diese Werte für das Jahr 2023 gelten und sich in den folgenden Jahren ändern können. Für aktuelle Informationen empfehle ich, die offiziellen Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung oder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu konsultieren.

https://www.sbk.org/mitglied-werden/familie/?mtm_source=google&mtm_medium=cpc&mtm_content=mitglied-werden&mtm_kwd=krankenkasse%20familie&mtm_campaign=familie&gad_source=1&gclid=CjwKCAiAzba9BhBhEiwA7glbatV6hNpQV36WpQqFMXk02AmWazMUrT8JMstKq3UA2Ky0GRuVy9_RTxoCx8YQAvD_BwE

Ein Beitrag, alles drin – für die ganze Familie

Mit der Familienversicherung der SBK sind Ihre Angehörigen in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Und genießen genauso wie Sie alle SBK-Vorteile. Dies gilt in der Regel für alle Familienmitglieder, deren regelmäßiges monatliches Einkommen nicht über 535 € (2025) liegt.

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