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Tags: Private
Dienstbarkeit ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezieht sich auf ein eingeschränktes Nutzungsrecht an einem Grundstück, das im Grundbuch eingetragen ist. Eine Dienstbarkeit räumt einer Person (dem Berechtigten) das Recht ein, eine bestimmte Nutzung des Grundstücks eines anderen Eigentümers (dem Verpflichteten) vorzunehmen oder ihm bestimmte Handlungen zu verbieten, die ansonsten zulässig wären.
Dienstbarkeiten können in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise:
Wegerecht: Das Recht, einen Weg über das Grundstück eines anderen Eigentümers zu nutzen, um Zugang zu einem anderen Grundstück oder einer öffentlichen Straße zu erhalten.
Leitungsrecht: Das Recht, Versorgungsleitungen (z. B. Wasser, Strom, Gas oder Telekommunikation) über oder unter einem fremden Grundstück zu führen.
Überbaurecht: Das Recht, Teile eines Gebäudes auf das Nachbargrundstück zu bauen oder auskragen zu lassen.
Wohnrecht: Das Recht, in einem Gebäude auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers zu wohnen, ohne Eigentümer oder Mieter zu sein.
Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen, um sicherzustellen, dass sie auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen bleiben. Sie können sowohl für eine bestimmte Zeit gelten als auch auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Eine Dienstbarkeit kann die Nutzung und den Wert eines Grundstücks beeinflussen und ist daher bei Immobiliengeschäften ein wichtiger Aspekt.
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